Begleitetes Fahren ab 17

Wer darf Begleitperson sein?

mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen oder einer EU Fahrerlaubnis sein,dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister ( Flensburg ) haben. Dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen. Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen.

 

Ausbildung

Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung in den Klassen B und BE beginnen, wenn er mindestens 16,5 Jahre alt ist. Er absolviert, wie jeder 18- Jährige, die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der Fahrschüler- Ausbildungsordnung und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab

 

Prüfung

Die theoretische Prüfung kann bis zu drei Monaten und die praktische Prüfung bis zu einem Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags absolviert werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber, sofern das Mindestalter erreicht ist, eine Prüfbescheinigung. Die Begleitpersonen müssen bei der Antragstellung namentlich benannt werden, da sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Auf Antrag können weitere Begleitpersonen auf die Prüfbescheinigung nachträglich eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führen. Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland, das einzige Land, in dem von ihr noch Gebrauch gemacht werden darf, ist Österreich. Der Kartenführerschein wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt. Mit der Prüfbescheinigung darf längstens bis zu drei Monaten nach Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Begleitperson gefahren werden.

 

Eingeschlossene Klassen

Die erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B schließt die Fahrerlaubnisklassen AM (Roller 50ccm), und L ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.

 

Probezeit

Die Probezeit beginnt mit der Übergabe der Prüfbescheinigung und ist 2 Jahre.

 

Sanktionen

Fährt der Inhaber einer Prüfbescheinigung ein Kfz der Klasse B ohne Begleitperson oder erfüllt die Begleitperson die vorgeschriebenen Auflagen nicht, hat das für den Fahranfänger folgende Konsequenzen:

  • Widerruf der Fahrerlaubnis
  • Bußgeld
  • Eintrag im Verkehrszentralregister
  • Teilnahme an einem Aufbauseminar